Tsingtau und Japan 1914 bis 1920
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Lager Fukuoka

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Anweisungen über das Verhalten und Benehmen in japanischen Häusern
(Fukuoka, Dezember 1914)
 

Die nachstehenden Regeln sind im Lager Fukuoka ausgegeben worden, dürften aber sinngemäß bzw. in ähnlicher Form auch in den anderen Lagern gegolten haben. Es kann davon ausgegangen werden, dass das japanische Kriegsministerium federführend war. Die Regeln sind in verständlichem Deutsch geschrieben und weisen nur wenige sprachliche Eigentümlichkeiten auf.

Unter "Häusern" sind, wie sich aus dem Inhalt ergibt, die für die Gefangenen bereitgestellten provisorischen Lager (auch "Gefangenenheime" genannt) zu verstehen.

Die Abschrift des Dokuments stammt von unserem Korrespondenten Dirk van der Laan (†). Schreibfehler (in Original oder Abschrift) wurden korrigiert, Abkürzungen aufgelöst, Ergänzungen in [...] oder als Fußnote vom Redakteur hinzugesetzt.
 

Inhalt:
Vorbemerkung
Anweisungen
Noch weitere Verhaltungsmaßregeln
Anweisungen betreffs der Cholerafrage [Zusatz von September 1916]
 

Vorbemerkung

In Japan legt man die Wohn-, Schlaf-, Empfangs-, Unterhaltungs-, Rauch-, Speisezimmer usw. mit Matten1 aus, nur auf diesen [ist] zu hocken oder zu schlafen. Die Gänge werden gedielt, doch wird die Fußbekleidung nur auf dem Erdboden, Steinpflaster und Beton getragen, im Hause muß man sie ausziehen.
Das Auf- und Zumachen der Schiebetüren führt man ganz leise und behutsam aus. Die Holzschiebetüren führt man zurück bei Tage und [sie werden] nur des Nachts und bei heftigem Regen geschlossen, damit die Tageswärme im Haus bleibt und das Eindringen des Regens verhütet wird. Überhaupt ist der Bau der japanischen Häuser viel schwächer als der der europäischen, und man muß deshalb in der Behandlung derselben außerordentlich vorsichtig sein.
Außer den Einzelheiten folgen noch weitere Anmerkungen, die besonders zu beachten sind.
 

Anweisungen

1. Es verstößt gegen die japanischen Sitten, daß man im Hause die Schuhe anbehält, und es ist nur als eine Vergünstigung anzusehen, wenn man sie auf Gängen und Korridoren anbehalten darf, um die Füße vor Erkältung zu schützen. Darum muß jeder, der mit Schuhen den Fußboden betreten will, sie vorher mit dem Wischer gründlich abstreichen.

2. Zwischen Japanern und Europäern findet man einen großen Körpergewichtsunterschied. Der Bau der Häuser und die inneren Einrichtungen derselben sind daher nicht für die Aufnahme von Europäern berechnet; es soll sich daher jeder im Hause ruhig verhalten, nicht laufen oder springen, weil sonst das Haus beschädigt wird und der Täter sich selbst in Gefahr begibt.

3. Das japanische Haus ist dem Klima entsprechend gebaut und deshalb nur ungenügend mit Warmhaltung [Isolierung, Heizung] eingerichtet. Die Holzschiebetüren dienen nur dazu, das Eindringen nächtlicher Kälte zu verhüten. Darum muß man dieselben des Nachts fest schließen, andernfalls man seiner Gesundheit erheblich schaden könnte.

4. Das Schlafzimmer dient nur dazu, darin zu schlafen; als Unterhaltungs-, Rauch-, Lese-, Speiseraum usw. dienen die dazu bestimmten Wohnzimmer.

5. Die Bewegung soll man sich nur im Freien verschaffen. Man sollte sich solche – des öfteren – nur durch Auf- und Abgehen im Zimmer ersetzen, doch soll man immer bedenken, daß das schwache japanische Haus und die Gänge dazu nicht geeignet sind.

6. Infolge des Anbehaltens der Schuhe im Innern des Hauses ist es oft vorgekommen, daß die Papierschiebetüren stark beschädigt wurden. Wenn dies fernerhin vorkommt, wird man sich genötigt sehen, die Schuhe im Hause unbedingt auszuziehen. Sämtliche Bewohner müssen also gemeinschaftlich für ein vorsichtiges, ordnungsgemäßes Benehmen im Hause Sorge tragen.

7. Es ist wiederholt vorgekommen, daß Strohmatten [= Tatami] ohne Erlaubnis benutzt wurden, um Türen und Fenster gegen Luftzug abzudichten, was viele Unannehmlichkeiten nach sich gezogen hat. In Zukunft ist dies strengstens untersagt. Nur ausnahmsweise wird es geduldet, mit den überflüssigen Schlafmaterialien die Lücken passend auszufüllen.

8. Die dünneren Papierschiebetüren sind an solchen Stellen untergebracht, wo das Tageslicht zur Erhellung des Zimmers eindringen soll, die dickeren Papptüren dienen zum Abteilen mehrerer Zimmer. Es kommt in Japan niemals vor, daß dickere und dünnere Türen an gleicher Stelle verwendet werden. Man soll also immer die Sachen an denen ihnen einmal angewiesenen Plätzen lassen!

9. Die Höhe der Papierschiebetüren ist stets die gleiche, doch ist die Breite derselben je nach der Bauart des betreffenden Zimmers verschieden, darum soll man sie von der ihnen bestimmten Stelle nicht beliebig verlegen.

10. Die Wohnungen in den japanischen Häusern bleiben am Tage in der Regel unverschlossen, doch kommt es nie vor, daß irgendwelche Gegenstände oder Mobilien ohne Erlaubnis oder Wissen des Bewohners fortgenommen oder an andere Plätze gebracht werden. Es beruht auf einer hohen gesellschaftlichen Tugend der Japaner, einer schönen, höchst ehrbaren Sitte, daß jedermann sein Haus ohne Bewachung und unverschlossen verlassen kann, ohne befürchten zu müssen, daß sich während seiner Abwesenheit jemand an seinem Eigentum vergreift. Jeder soll diesem guten Beispiel nachahmen und die japanischen schönen Tugenden nicht mißbrauchen; jeder soll sich selbst beherrschen.

11. Der gedielte Fußboden japanischer Häuser zeigt zuweilen Lücken. Gießt man irgendwelche Flüssigkeiten darüber, so dringen diese durch die Spalten, die Erde unter der Diele wird feucht, das Holz fault und großer hygienischer Schaden kann aus solcher unrichtigen Behandlung entstehen.
Zur Reinigung wird der Fußboden so oft als nötig mit einem angefeuchteten, gut ausgewrungenen Lappen aufgewischt. Die Matten und Strohmatten werden mit dem Besen gekehrt und müssen zu bestimmten Zeiten im Freien ausgelüftet werden. Zur Reinlichkeit und Gesundheitspflege müssen diese Anordnungen durchaus befolgt werden.

12. Das Maß der Matten ist der Größe der Zimmer entsprechend verschieden. Es ist deshalb fast unmöglich, die Matten des einen Zimmers fur das andere zu verwenden, und man muß sich vor einer Verwechslung sorgfältig hüten.

13. Das japanische Haus mit seiner leichten Bauart, seinen dünnen Papiertüren und schwachen Strohmatten kostet zur Instandhaltung und Reparierung nicht geringe Mühe. Die Bewohner eines jeden Hauses müssen die notwendig werdenden Reparaturen selbst machen. Aus diesem Grunde erhalten die Hauswarte einen Vorrat von Papier, Papierstreifen und Stärke, von dem sie nach Bedarf an die Bewohner abgeben sollen, damit diese schadhaft gewordene Stellen an den Papierschiebetüren und Fenstern selbst ausbessern können.

14. An der Eingangstür zu jedem Zimmer soll der Vor- und Zuname des Stubenältesten, mit schwarzer Tusche – sauber und deutlich – auf ein Blatt geschrieben, angebracht werden.

15. Die Treppen haben meistens eine schmale, steile und für Europäer ungewohnte Bauart, weshalb man – um keine Gefahr zu laufen – beim Auf- und Absteigen sehr vorsichtig sein muß.

16. Sämtliche oben angegebenen Vorschriften und Verhaltungsmaßregeln sind genau zu beachten und auszuführen, da Zuwiderhandlungen Strafen nach sich ziehen, die, je nach dem Grade und der Art des Verstoßes, Ausschließung vom Ausgehen, Auferlegung eines gewissen Zwangsdienstes oder – bei schweren Fällen – in disziplinarischer Bestrafung bestehen.
 

Noch weitere Verhaltungsmaßregeln:

No. 1   In Sitten und Gebräuchen herrscht ein großer Unterschied zwischen JAPAN und DEUTSCHLAND, sowie in der Sprache. Deshalb kann das Unglück leicht vorkommen, sich gegenseitig mißzuverstehen. Jeder soll anständig und bescheiden sein, damit er nicht gegen die Vorschriften verstößt.

No. 2   Das Kriegsgefangenenheim ist in großer Eile unvollkommen errichtet2, doch es wird wohl mit der Zeit verbessert werden. Vorläufig soll man sich damit begnügen, die dringende Not zu stillen und die Gefangenen vor Sturm und Gewitter zu schützen.

No. 3   All die Ehre des deutschen Soldatenstandes wird auch in der japanischen Gefangenschaft peinlich aufrecht erhalten werden.

No. 4   Manneszucht und Ordnung ist ganz wie in der deutschen Kaserne aufrechtzuerhalten.

No. 5   Das Heim ist dem Kaiserlich japanischen Kriegsministerium sowie der Oberaufsicht des hiesigen Garnison-Kommandos unterstellt. Dem Garnison-Kommandanten, dem Chef des Gefangenenheims und den Aufsichtsoffizieren steht die Befugnis zu, Befehle der Kaiserlich japanischen Regierung unmittelbar an die Kriegsgefangenen weiterzugeben.

No. 6   Die Kriegsgefangenen müssen die Vorschriften und die Bestimmungen des Gefangenenheims befolgen. Wer derselben zuwider handelt, wird nach dem Militärstrafgesetzbuch und den Disziplinarvorschriften der Kaiserlich japanischen Armee bestraft.
Wer einen Fluchtversuch macht oder unvernünftigen Widerstand leistet, begibt sich in eigene Lebensgefahr, weil das japanische Wachpersonal notgedrungen von den Waffen Gebrauch machen muß.

No. 7   Ausgenommen mit der Erlaubnis ist es verboten, außerhalb der Einfriedigung hinauszutreten.

No. 8   Jeder rangälteste Unteroffizier hat unter Beaufsichtigung der Aufsichtsoffiziere für Ordnung und Gesundheitspflege bei den Unteroffizieren und Mannschaften zu sorgen. Diesen Unteroffizier nennt man den Hausmeister [= Hausältesten].
Außerdem wird in jedem Hause je ein Unteroffizier je gegen 10-20 Mann ausgewählt, der für die Beaufsichtigung der Korporalschaften verantwortlich ist. Diesen nennt man Korporalschaftsführer.

No. 9   Der Unteroffizier vom Innendienst (grünes Armband links) sorgt für die Reinhaltung seines Quartierhofes.

No. 10   Der Unteroffizier vom Außendienst (gelbes Armband links) sorgt für die Reinhaltung seines übernommenen Quartierhofes und für Aufrechterhaltung der Ordnung in den dienstfreien Stunden.
Zur bestimmten Zeit führt er die Revierkranken dem Arzt vor und wohnt der Untersuchung bei. In das Revierkrankenbuch trägt er die Namen der Kranken ein nach Angabe des Arztes, die Art und Stärke der Erkrankung.
Wenn sich aber in einem Hause nur der einzige Unteroffizier befindet, so hat er aber auch gleich als Unteroffizier vom Innen- und Außendienst für allerlei Aufrechterhaltung zu sorgen.

No. 11   Der rangälteste Unteroffizier unter den Kriegsgefangenen trifft die Entscheidung [über die Vergabe] der gespendeten Geldmittel, nachdem er sich mit ihren Offizieren und Unteroffizieren darüber beraten und auch die Wünsche der Mannschaften berücksichtigt hat. Der Chef des Gefangenenheims muß jedoch erst seine Genehmigung erteilen. Alsdann bittet der rangälteste Offizier den Zahlmeister um die Auszahlung.

No. 12   Die angesandten Liebesgaben, Bücher, Zeitungen usw. werden nur nach der Durchsicht des Aufsichtsoffiziers übergeben. Der Hauswärter [Hausmeister, siehe No. 8] gibt beim Morgenappell die Anzahl und Arten der Liebesgaben, sowie auch den Namen des Spenders, sämtlichen Kriegsgefangenen bekannt.

No. 13  Beim Appell sollen die Mannschaften mit der Hausnummer 4 und 5 nur im Korridor versammeln und die anderen mit sonstigen Hausnummern im Freien, nur ausnahmsweise – bei Regen – im Innern des eigenen Hauses.

No. 14   Zur Verhütung von ansteckenden Krankheiten muß jeder die größte Sauberkeit beachten. Wünscht jemand vom Arzt untersucht zu werden, so hat er dies beim Morgenappell dem Korporalschaftsführer zu melden.

No. 15   Wegen Feuergefahr ist in den hölzernen Räumen besondere Vorsicht beim Wegwerfen von Streichhölzern, Zigarren- und Zigarettenüberresten zu beachten. Beim Feuerausbruch greifen die Nächststehenden nach den Wassereimern auf dem Vorhofe. Dabei muß die Wache von dem Ausbruch der Feuerbrunst benachrichtigt werden.

No. 16   Beim Alarm müssen sich die Gefangenen der Hausnummern I, II, VII, VIII, IX, X, XII in die Nähe der Kantine und dieselben der Nummer III, IV, V, VI in die Nähe des Waschplatzes herbei eilen.

No. 17   Jedermann hat für die Instandhaltung des Gebäudes zu sorgen.

No. 18   Jedermann hat eigene Gegenstände in guter Ordnung zu halten.

No. 19   Unbrauchbare Sachen und der Kehricht werden in den Papierkorb weggeworfen.

No. 20   Besondere Anliegen sind durch die Korporalschaftsführer einem der Aufsichtsoffiziere vorzubringen.

No. 21   Die Kantine wird vorläufig nachmittags 1:00 Uhr bis 5:00 Uhr geöffnet.

No. 22   Wünscht jemand Sachen, die nicht in der Kantine vorhanden sind, zu kaufen, so muß er einen der Aufsichtsoffiziere darum bitten.
Die Kriegsgefangenen (abgesehen von den Offizieren) dürfen außer Bier keine alkoholhaltigen Getränke genießen.

No. 23   Alle Ein- und Aussendungen der Postsachen (ausgenommen Wertsendungen), Telegramme und die Postpakete nach untengenannten Ländern3, sind portofrei.
Die Liebesgaben für sie sind in Eisenbahntransportkosten zahlfrei.
Der Korporalschaftsführer übergibt die Postsachen beim Morgenappell dem Aufsichtsoffizier, und zwar für das Ausland nur am Montag, Mittwoch und Freitag.
Die Postsachen mit Wertangabe muß jedermann direkt einem der Aufsichtsoffiziere einhändigen.
Briefe sind möglichst kurz und deutlich zu schreiben, damit der Revidierende sie leicht lesen kann.
Briefe und Postkarten untauglichen oder zweideutigen Inhalts werden konfisziert.
Der Revidierende schweigt über das Geheimnis der persönlichen Angelegenheiten.
Wer die Postsachen und Telegramme erhält, der schreibt in das Übersendungsbuch als Empfangsschein ein.

No. 24   Die Japaner, welche die Kriegsgefangenen zu sprechen wünschen, haben um die Erlaubnis des hiesigen Garnisonkommandanten und die Fremden nur dieselbe des Kaiserlich Japanischen Kriegsministeriums zu bitten.

No. 25   Die Kriegsgefangenen gehen nur unter Bewachung aus. Offiziere dürfen nach einer bestimmten Eidleistung frei ausgehen. Aber das dürfen sie vorläufig nur unter Begleitung eines Führers.
Die Kriegsgefangenen dürfen Waren in Läden einkaufen, aber keine Privathäuser betreten. Bis zum bestimmten Zeitpunkt (10:00 Uhr vormittags bis 5:00 Uhr nachmittags) müssen sie vom Ausgang zurückkommen. Verspätungen ohne Grund werden bestraft.

No. 26   Briefe sollen nur deutsch, Telegramme nur englisch geschrieben werden.

No. 27    Tagesarbeit:

  1.  7 Uhr vormittags Reveille [Wecken]
  2.  8 Uhr Frühstück
  3.  9 Uhr Appell
  4.  10 Uhr Ärztliche Besichtigung
  5.  12 - 12 ½ Uhr Mittagessen
  6.  4 Uhr nachmittags Briefe abgeben
  7.  6 Uhr Abendessen
  8.  9 Uhr Zu Bett; Licht aus

No. 28   Die Kranken und Verwundeten, die im hiesigen Garnison-Lazarett untergebracht sind, haben die Vorschriften des Lazaretts pünktlich zu befolgen.
Tische, Bänke und Stühle und große Feuerbecken werden nur in den mit Brettern angebauten Stuben gestellt sein, nie in den mit Matten angelegten Schlafzimmern.
Matten herumziehen, Stuben mit Schlafzimmer verwechseln und elektrische Lampen willkürlich bewegen, ist streng verboten.
Im Herde des Hauses ist es auch verboten Feuer zu machen.

No. 29   Ohne Unterschied des Dienstgrades sind die Kriegsgefangenen gegen die Aufsichtsoffiziere die Ehrenbezeugung schuldig. Beim Ausgehen müssen sie Uniform tragen.
 

Anweisungen betreffs der Cholerafrage

Zur Zeit herrscht CHOLERA und nimmt immer an Heftigkeit zu. Selbst in FUKUOKA ist diese schreckliche Krankheit ausgebrochen. Es muß daher äußerste Sorgfalt auf die Gesundheitspflege angewandt werden, um neuer Ansteckungsgefahr vorzubeugen. In Bezug mit Vorsichtsmaßregeln kommt Nachstehendes besonders in Betracht:

1. Jeder soll darauf bedacht sein, sich rein und sauber zu halten.
Kleidungsstücke und Bettzeug werden wenigstens wöchentlich 3-mal der Desinfektion durch Sonnenlicht unterzogen. Außer den täglichen Reinigungen muß das Haus wöchentlich 2-mal gründlich gereinigt werden.

2. Es muß vermieden werden, zuviel zu essen und zu trinken. Ungekochtes Wasser und rohe Speisen sind zu meiden. Besonders soll man während der Nacht nicht zuviel trinken.

3. Die Leibbinde [= Schlafanzug] muß vor dem Schlafengehen immer angelegt werden, damit der Leib während des Schlafens warm gehalten wird.

4. Beim Schlafengehen sind die Türen des Schlafzimmers zu schließen.

5. Nach jedem Austreten sind die Hände mit Sublimat zu desinfizieren.

6. Die Köche müssen zuweilen die Hände desinfizieren.

7. Das Eßgeschirr muß stets rein und trocken gehalten werden.

8. Wer magen- oder darmkrank ist, hat sich sogleich zur ärztlichen Untersuchung zu melden, auch wenn der Fall nur unbedeutend ist.

9. Zum Gurgeln und Zähneputzen darf nur gekochtes Wasser benutzt werden.
 

Anmerkungen

1.  Die japanische Bezeichnung ist "Tatami". Diese sind 1 Ken lang und ½ Ken breit, wobei ein Ken – regional unterschiedlich – ungefähr 1,80 Metern entspricht.

2.  Lies: "hergerichtet" bzw. für die Aufnahme der Gefangenen umgewidmet; neue Gebäude wurden erst später errichtet.

3.  Die Ausnahme gilt für COSTA RICA, ETHIOPIA, SIBERIA – warum ausgerechnet für diese, ist nicht bekannt. Besonders auffällig ist die Nennung von Sibiria, einem Landesteil des verbündeten Rußland.
 

©  Hans-Joachim Schmidt
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