Tsingtau und Japan 1914 bis 1920
Historisch-biographisches Projekt


Vereinigung ehemaliger Tsingtauer

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Die "Vereinigung ehemaliger Tsingtauer"

Nachdem die Treffen der ehemaligen "Tsingtauer" das Bedürfnis nach einer organisatorischen Betreuung geweckt hatten, gründeten einige Veteranen 1960 einen Verein. Er wandte sich ausdrücklich – siehe Ziffer 1 der Satzung – auch an solche Personen, welche vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges in die Heimat zurückgekehrt, an der Verteidigung gegen die Japaner also nicht beteiligt gewesen waren.

Die Satzungskopie stammt aus der Sammlung Walter Jäckisch, Bochum. Die letzte Zeile auf Seite 1 ist verstümmelt. Die Zeichensetzung wurde maßvoll modernisiert, der Text im Übrigen nicht verändert. Anmerkungen stehen am Ende der Seite.
 

Satzung

Die Vereinigung ehem. Tsingtauer im Deutschen Bundesgebiet wurde am 12.3.1960 in Bochum gegründet. Sie ist dem Deutschen Marinebund angeschlossen. Die unterzeichneten Gründer haben sich folgende Satzung gegeben.

1.) Name, Präsidium, Sitz:
Die "Vereinigung ehem. Tsingtauer" umfasst alle Kameraden der Kaiserlichen Marine und des Heeres, welche ihre Dienste in Ostasien bei den dort stationierten Einheiten abgeleistet haben, und die Angehörigen des obigen Personenkreises sowie in Tsingtau wohnhaft gewesene Personen.
Als Repräsentanten der Vereinigung wurde am 12.3.60 ein aus zwei bis drei Personen bestehendes Präsidium vorgeschlagen, dazu der jeweilige Gesohäftsführer der Vereinigung.
1. ........................
2. ........................
3. ........................
4. Geschäftsführer    z.Zt. H. Ehlers1
Die Vereinigung hat ihren Sitz im Wohnort des jeweiligen Geschäftsführers,
z.Zt. H. Ehlers   Gelsenkirchen-Buer, Marienburgerstr. 28

2.) Aufgaben:
2.1 Pflege der in Ostasien geschlossenen Kameradschaft, würdig der großen Deutschen Marinetradition,
2.2 Pflege der Kameradschaft zu den anderen Traditionsverbänden, besonders der örtlichen Marinekameradschaften und der in den Ländern bestehenden Kameradschaftsgruppen wie O.V.MJ.2, MOH3, Seesoldaten- u. Kreuzergeschwader-Kameradschaftsgruppen,
2.3 Pflege des Gedankens der Seefahrt und der Seegeltung in kameradschaftl. Zusammenarbeit mit der Handelsschiffahrt,
2.4 Unterstützung unverschuldet in Not geratener Kameraden, deren Angehörigen und ihrer Hinterbliebenen, soweit es die Kassenverhältnisse zulassen.

3. Mitgliedschaft:
Mitglied kann jeder Kamerad werden, der sich seiner Anwesenheit im Fernen Osten gerne erinnert und dem Abschnitt 2 von ganzem Herzen zustimmt.
Den Mitgliedern ist eine parteipolitische und konfessionelle Propagandatätigkeit innerhalb der Vereinigung untersagt.
Das Präsidium kann auf Vorschlag verdiente Kameraden zu Ehrenmitgliedern ernennen.

4. Beitrag:
Die Jahresspende pro Mitglied beträgt z.Zt. 5,- DM
Es wird gebeten, diesen Betrag jeweils bis zum 31.12. jeden Jahres einzuzahlen. Z.Zt. Postscheckkonto Essen 138985.

5. Zusammenkünfte u. Organe der Vereinigung:
Da die Zahl unserer in 0stasien gedienten Kameraden zunehmend weniger werden, ist in jedem Jahre eine Zusammenkunft in verschiedenen Gegenden des Bundesgebietes vorgesehen.
Die Geschäftsführung übernimmt mit einem Festausschuß, der möglichst aus Kameraden bestehen soll, in deren Nähe sie das Treffen festlegt, die jeweilige Durchführung.
Die Geschäftsführung mit dem Festausschuß bearbeitet die [.....]

[Seite 2]

Die Geschäftsführung besteht aus dem gewählten Geschäftsführer und 2 Kameraden, welche möglichst in der Nähe des jeweiligen Geschäftsführers wohnen sollten.
z.Zt. 1.) Herm. Birkenfeld   Wattenscheid, Wilh.Leitheweg 354
        2.) Franz Rapior   Gelsenkirchen, Kanalstr. 85
Der Geschäftsführer hat sich in besonderen Angelegenheiten mit diesen Herren zu beraten, gegebenfalls sich mit den Herren des Präsidiums in außerordentlichen Angelegenheiten zu befragen. Die Geschäftsführung übernimmt ebenfalls die Kassenangelegenheit.
Zur Entgegennahme des Jahresberichts (Geschäfts- u. Kassenbericht) tritt die Gesamtleitung grundsätzlich während der jährlichen Treffen zur Beratung zusammen.
Außerordentliche Arbeitstagungen werden von Fall zu Fall einberufen. Etwa verhinderte Kameraden können vorher zu den Tagungspunkten gehört werden und Stellung nehmen.
Niederschriften werden getätigt und den Kameraden zur Kenntnis gebracht.

6. Zugehörigkeit zum Deutschen Marinebund e.V.:
Die "Vereinigung ehem.Tsingtauer" ist dem Deutschen Marinebund angeschlossen, deren Satzung ebenfalls für die Vereinigung bindend ist.

7. Ehrenrat:
Zur Klärung und Bereinigung von Unstimmigkeiten etc. wird innerhalb der Vereinigung ein Ehrenrat gebildet, welcher im Bedarfsfall zusammentritt. Sein Beschluß ist für beide Teile bindend.

Vorstehende Satzung wurde auf der 1. Arbeitstagung am 12. März 1960 in Bochum von den Unterschriebenen Herren aufgestellt und angenommen.

Unterschriften
Rapior    Bollmann6    F. Roths7
Schwarzrock8    Birkenfeld
Otto Prange9    Karl Schlemm10    Karl Wöhlke11
Theo Schulz12    H. Fricke13
H. Ehlers als gewählter Geschäftsführer

1 Hans Ehlers (nicht in Gefangenschaft, vermutlich vor dem Kriege heimgekehrt)
2 Offiziers-Vereinigung der Marine-Infanterie
3 Marine-Offiziers-Hilfe (heute wieder: Marine-Offiziers-Vereinigung)
4 Hermann Birkenfeld (nicht in Gefangenschaft, vor dem Krieg im III. SB.)
5 Franz Rapior, Gef.-Nr. 681
6 Heinrich Bollmann, Gef.-Nr. 4331
7 Franz Roths, Gef.-Nr. 696
8 Fritz Schwarzrock (nicht in Gefangenschaft, vermutlich vor dem Kriege heimgekehrt)
9 Otto Prange (nicht in Gefangenschaft, vor dem Krieg im OMD)
10 Karl Schlemm (nicht in Gefangenschaft, vor dem Krieg in der MAK)
11 Karl Wöhlke(nicht in Gefangenschaft, vor dem Krieg in der MAK)
12 Theodor Schulz, Gef.-Nr. 4292
13 Heinrich Fricke, Gef.-Nr. 3893
 

©  Hans-Joachim Schmidt
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