Tsingtau und Japan 1914 bis 1920
Historisch-biographisches Projekt


Lager Kurume

StartseiteGefangenschaft in JapanLagerKurume → Bericht Welles


Das Lager Kurume am 8. März 1916

Aus dem Bericht von Sumner Welles

Auf diplomatischen Druck erlaubte die japanische Regierung 1916 einem Vertreter der US-amerikanischen Botschaft in Tokyo, die Gefangenenlager zu inspizieren. Aus dem Bericht des Botschaftssekretärs Sumner Welles wird hier der das Lager Kurume betreffende Teil wiedergegeben.
Quelle: Bundesarchiv/Militärarchiv; die Übersetzung wurde 1916 vom Auswärtigen Amt besorgt. Unterstreichungen wurden weggelassen, Fußnoten (in rot) vom Redakteur hinzugesetzt.
 

Am 8. März [1916] um 8 Uhr morgens besuchte ich das Gefangenenlager in Kurume und wurde am Eingang von dem gegenwärtigen Lagerkommandanten, dem ehemaligen Kommandanten und dem Stabe empfangen.

Das Lager ist weit außerhalb der Stadt Kurume gelegen; alle Gefangenen sind auf demselben Grundstück untergebracht, dessen Baulichkeiten früher als Kaserne dienten. In diesem Lager, das eine Ausdehnung von annähernd 170 zu 188 Ellen1 hat und von einem hohen Holzzaun umgeben ist, befinden sich 1318 Gefangene, darunter 74 Offiziere. Einige Gemeine sind von dem ehemaligen Gefängnis in Kumamoto und von dem Lager in Fukuoka hierher übergeführt worden. Die Gefangenen sind in 16 Gebäuden untergebracht, von denen jedes etwa 55 Ellen lang und 7 Ellen breit ist und etwa 80 Mann beherbergigt; die Offiziere bewohnen zwei ebensolche, aber kleinere Gebäude. Es sind ferner vorhanden ein Dienstraum für die japanischen Offiziere, eine Küche, in der die Mahlzeiten für alle Gefangenen zubereitet werden, Bäder für die Offiziere und die Mannschaften, die aber durchweg ungenügend groß sind, eine Kantine und ein Wachtlokal, das Gefängniszellen von schlechterer Bauart als gewöhnlich enthält. Zu jedem Gebäude gehören getrennte Abortanlagen, die aber sich in solcher Nähe der Schmalseiten der Baracken befinden, daß sie sich überaus unangenehm bemerkbar machen; dies ist ganz besonders bei den Offiziersbaracken der Fall. Um die Gebäude herum, zwischen der Außenwand des Lagers und den Abortanlagen, läuft ein schmaler Pfad entlang, der die einzige Gelegenheit zum Spazierengehen für die Gefangenen darstellt. Inmitten des Lagers befindet sich noch ein freier Platz von etwa 120 zu 50 Fuß Größe, der einzige Raum, auf dem die 1318 Menschen sich körperlich tummeln können, wenn man von dem Pfad um das Lager herum absieht. Zur ausschließlichen Benutzung der 74 Offiziere steht ein Tennisplatz und ein Platz von ungefähr derselben Ausdehnung zur Verfügung. Die Anordnung des Lagers kann aus den beigefügten Karten [nicht eingegangen] noch deutlicher ersehen werden.

Die Gebäude, in denen die Gefangenen untergebracht sind, sind alt, vom Wetter mitgenommen und voller Löcher, die der Kälte und dem Regen freien Zutritt gestatten. In einigen Fällen haben die Leute nicht einmal die Erlaubnis erhalten, die Löcher auf eigene Kosten zu beseitigen. Der Boden ist nicht mit Matten belegt, sondern besteht nur aus rohen Brettern. Die meisten Gefangenen haben sich Betten verschafft; jedem sind 6 Decken und eine Strohmatratze geliefert worden. In jedem Gebäude sind 3 Holzkohlenbecken aufgestellt, welche die Räume aber nicht ordentlich erwärmen. Die Gefangenen haben ihre Kleidung zum größten Teil aus Tsingtau mitgebracht und die meisten schienen ausreichend bekleidet zu sein. Die Betten in den Baracken stehen so dicht, wie es nur irgend geschehen kann, aneinander und lassen keinen Raum frei, wo die Gefangenen am Tage sitzen können; in einigen Fällen waren die Betten übereinander gestellt, um Platz zu sparen. Der einzige freie Platz ist der schmale Gang in der Mitte der Baracken, wo Tische aufgestellt sind, an denen die Gefangenen ihre Mahlzeiten einnehmen.

Die Kost ist, wie ich hörte, befriedigend, obgleich die Küchen, in denen die Gefangenen ihre Mahlzeiten selbst zubereiten, schmutzig sind. Die Mahlzeiten bestehen aus Tee und Brot zum Frühstück, Fleisch oder Suppe mit Kartoffeln oder Gemüse zum Mittagessen und Fisch oder Fleisch mit Brot und Tee des Abends. Die Regierung gibt für die Beköstigung jedes Gefangenen etwa 25 Sen (12 1/2 Cents) täglich aus. Ein Theater befindet sich nicht im Lager, wie es sonst gewöhnlich der Fall ist, und es ist auch nicht genügend Platz für irgend welche Spiele vorhanden, den erwähnten Tennisplatz für die Offiziere ausgenommen.

Ich besichtigte zunächst die Unterkunftsräume für die Offiziere. Diese Gebäude waren ursprünglich denen für die Mannschaften genau gleich, nämlich kahle Holzschuppen mit rohem Holzfußboden. Aus eigenen Mitteln haben die Offiziere Trennungswände ziehen und Decken und Türen herrichten lassen, sodaß jetzt entweder einer allein einen kleinen Raum (gewöhnlich 8 zu 12 Fuß groß) für sich allein bewohnt oder daß sich zwei oder drei in einen größeren Raum teilen. Alle Einrichtungsgegenstände haben sie selbst kaufen und alle Veränderungen in den Gebäuden auf eigene Kosten ausführen lassen müssen. Ich fragte die Offiziere, ob sie der Botschaft durch mich irgend welche Beschwerden zu unterbreiten hätten, worauf mich alle baten, mit dem ältesten Offizier, Major Anders, zu sprechen, der sie allein vertreten würde. Ich unterhielt mich mit Major Anders in Gegenwart des Kommandanten, der etwas deutsch versteht, und zweier Dolmetscher. Major Anders sagte mir, daß einige der Klagen, die er zu machen hätte, auf die Zeit der Tätigkeit des früheren Kommandanten bezögen. Die vorgebrachten Beschwerden waren die folgenden:

1. Im Monat November 1915 hätte die Lagerverwaltung jedem gefangenen Offizier als Gabe zum Krönungstage einige Äpfel und eine Flasche Bier angeboten; zwei Offiziere, deren Namen mir Major Anders nicht nannte2, hätten diese Geschenke in den Dienstraum des Kommandanten, wo dieser mit zwei oder drei anderen Offizieren saß, gebracht und sie ihm mit der Begründung zurückgegeben, daß sie angesichts der zwischen ihnen bestehenden Beziehung keinerlei Geschenke von ihm annehmen könnten. Darauf sei der Kommandant mit seinen Offizieren auf die deutschen Offiziere zugegangen, hätte sie ins Gesicht geschlagen, sie niedergestoßen und, als sie am Boden gelegen hätten, mit Fußtritten behandelt.
Der Kommandant gab die Wahrheit dieser ganzen Erzählung zu, führte aber zu seiner Entschuldigung an, daß er verstanden hätte, die Offiziere beabsichtigten irgend eine Unehrerbietigkeit der Kaiserlichen Familie gegenüber, worauf er seine Selbstbeherrschung verloren und in der beschriebenen Weise gehandelt habe. Ich möchte bemerken, daß ich, so wie ich die Kenntnisse des Kommandanten in der deutschen Sprache beurteile, glaube, er kann sehr leicht jedes Wort, das die Offiziere zu ihm sagten, mißverstanden haben.

2. Hauptmann von Borcke sei ohne Grund von einem Gemeinen geschlagen worden.
Der Kommandant gab mir die Erklärung, daß der Hauptmann in diesem Falle bei einer Artilleriebesichtigung im Wege gestanden und daß ihn ein Gemeiner nur beiseite geschoben habe.

3. Ein Offizier, der im Freien seine Pfeife geraucht habe (die Vorschriften für das Rauchen im Innern der Gebäude sind mit Bezug auf das Fallenlassen von Asche sehr streng), habe ganz zufällig seine Asche gegenüber dem Wachtlokal fallen lassen, worauf ein Gemeiner aus der Wachtstube auf den Offizier zugegangen sei und ihn mit allem Vorbedacht einen Faustschlag ins Gesicht gegeben habe.3
Der Kommandant gab zu, daß dies ein Unrecht war, behauptete aber, daß dem Gemeinen unbekannt gewesen sei, daß es ein Offizier sei, den er schlage. Er sagte, daß der Wachtmann nicht bestraft worden sei, weil die Bestrafung der Wachtmannschaften nicht zu seiner Zuständigkeit gehöre.

4. Es sei ein Befehl erlassen worden – diese Angabe wurde später von unzähligen Gefangenen bestätigt –, daß es den Bewachungsmannschaften erlaubt sei, die Gefangenen für jede Verfehlung zu schlagen, die sie nach ihrer Ansicht begangen haben sollen.
Der Kommandant leugnete mir gegenüber die Wahrheit dieser ganzen Geschichte in des Majors Anders Gegenwart. Der letztere beteuerte darauf von neuem die Wahrheit eines jeden Wortes und sagte, daß die Erklärung des Kommandanten, er habe die Richtigkeit der Angabe ihm, Major Anders gegenüber, bereits abgeleugnet, mit den Tatsache nicht übereinstimme.

5. Der Mangel an Platz für Offiziere wie für Mannschaften sei in der Tat menschenunwürdig; den Gefangenen sei seit Monaten nicht gestattet worden, das Lager zu verlassen (der Kommandant bestand auf seiner Behauptung, daß sie wenigstens dreimal im Monat ausgingen) und daß sie mit ihrer Gesundheit und ihren Nerven vor dem Zusammenbruch ständen.

6. Die Briefe der Gefangenen würden oft grundlos drei Monate lang zurückgehalten; wenn die Briefe der Gefangenen der Beschlagnahme verfielen, würden diese nicht davon in Kenntnis gesetzt. Pakete beständen bei der Aushändigung oft nur noch aus der Umhüllung, der gesamte Inhalt sei entfernt.

7. Jede von etwa 80 Gefangenen bewohnte Baracke habe nur 5 elektrische Lampen von je 10 Kerzen Stärke, die außerdem in solcher Höhe angebracht seien, daß es den Leuten nach Dunkelwerden unmöglich sei, zu arbeiten oder zu lesen. Sie müßten infolgedessen viele Stunden lang vollkommen unbeschäftigt bleiben, zumal der Mangel an körperlicher Betätigung ihnen ein frühes Einschlafen unmöglich mache.
Der Kommandant bemerkte hierzu, daß dies in japanischen Lagern so üblich sei.

8. Den Leuten sei nicht gestattet, irgend ein Handwerk auszuüben, obwohl ihnen die Erlaubnis hierzu zuerst erteilt worden sei.

Bei unzähligen Gelegenheiten seien die Gemeinen geschlagen oder in anderer Weise von den Bewachungsmannschaften grundlos mißhandelt worden. Eine Genugtuung für solche Behandlung könne nicht erlangt werden und Gerechtigkeit gäbe es für die Gefangenen nicht; Haftstrafen im Wachtlokal würden aus den unbedeutendsten Anlässen verhängt.
Der Kommandant blieb demgegenüber dabei, daß solche Fälle, wenn sie vorgekommen seien, immer ihren guten und ausreichenden Grund gehabt hätten.

Major Anders teilte mit, daß ernste Krankheiten im Lager nicht verbreitet gewesen seien. Nach seiner Angabe befand sich im Garnisonshospital in Kurume ein totkranker Gefangener, der an Tuberkolose litt und darum bat, zu seinen Angehörigen in Schanghai zurückkehren zu dürfen, um dort zu sterben.4 Ferner würden zwei Gefangene, der eine ohne ein Bein und der andere mit Beinschwund an einem Bein, beide gänzlich untauglich zum Militärdienst, als gewöhnliche Kriegsgefangene behandelt; sie baten beide, entlassen zu werden.5

Nachdem ich den Major Anders verlassen hatte, wurde ich von einem anderen Offizier angeredet, der mir erzählte, daß er vor etwa drei Monaten einem japanischen Wachsoldaten nicht so schnell aus dem Wege gegangen sei, wie es diesem gepaßt habe, und daß ihm der Soldat darauf einen Säbelhieb ins Gesicht gegeben habe.6 Aus Furcht, selbst bestraft zu werden, habe er dem Kommandanten diesen Vorfall nicht berichtet. Er bemerkte, daß es gänzlich aussichtslos sein würde, Gerechtigkeit in dieser Sache zu erlangen, und daß solche Fälle andauernd vorkämen. Der Gefangene Walter Strempel redete mich an und nahm den Schutz der Amerikanischen Botschaft für sich in Anspruch. Ich füge einen Sonderbericht über diesen Fall bei.

Während meines Rundgangs durch das Lager näherte sich mir eine zahllose Menge Gefangener, zum offensichtlichen Mißfallen des Kommandanten, der einen Trupp Soldaten herbeibefahl, um die Gefangenen zurückzuhalten. Von den Dolmetschern wurde der Name eines jeden Mannes aufgeschrieben, der mit mir sprach. Ich hörte genug, um von der Rohheit der Behandlung überzeugt zu sein, die einige Gefangene über sich haben ergehen lassen müssen. Die meisten Gefangenen klagten über die Art, in der sie immer wieder von den japanischen Offizieren und Soldaten geschlagen worden seien. Ein Gefangener zeigte mir eine Beule, die seiner Angabe nach durch einen solchen Schlag verursacht worden war. Die Leute meinen, daß der Grund für die weit härtere Behandlung der Gefangenen hier als in anderen Lagern darin zu suchen sei, daß die Bewachungsmannschaften zu einem Regiment gehörten, das in Tsingtau gegen sie gefochten habe; sie glauben, daß diese einen bitteren Haß gegen sie hegten.

Ein deutsch sprechender Österreicher hielt mich an und beschwerte sich im Interesse der italienisch sprechenden Österreicher darüber, daß diesen nicht erlaubt sei, in ihrer Muttersprache abgefaßte Briefe an sie zu empfangen oder abzusenden; ebenso erginge es auch den slavisch sprechenden Österreichern.7

Angesichts der Besorgnis der Gefangenen, wegen der mir unterbreiteten Beschwerden bestraft zu werden, bat ich den Kommandanten um die Zusicherung, daß die Gefangenen keine Bestrafung wegen der mir vorgebrachten Klagen zu gewärtigen haben würden, da er mich ja bei meiner Ankunft gebeten hatte, offen mit ihnen zu sprechen. Er gab mir sofort die gewünschte Zusicherung; später jedoch, während ich an der Station auf meinen Zug wartete, telephonierte der Kommandant aus dem Lager und bat einen der mich begleitenden Offiziere, mich davon in Kenntnis zu setzen, daß er entdeckt habe, alle Gefangenen, die sich mit Klagen an mich gewandt hatten (es müssen wenigstens 50 gewesen sein, denen es gelungen war, mich zu sprechen), seien dazu von einem der gefangenen Offiziere veranlaßt worden; er würde wegen dieses Vergehens einschreiten müssen. Die Unmittelbarkeit, mit der alle ihre Beschwerden vorbrachten, läßt diese Behauptung schwer glaubhaft erscheinen.

Die ganze Stimung im Lager ist im höchsten Grade niederdrückend, und es bestehen die schlechtesten Beziehungen zwischen den Gefangenen und den japanischen Lagerbehörden. Im Lager ist nicht einmal für den vierten Teil aller Gefangenen Platz genug, und der Mangel an geistiger und körperlicher Beschäftigung bringt die Gefangenen leicht dazu, unruhig zu werden. Ich sehe mich zu dem Urteil genötigt, daß eine durchgreifende Änderung in der Art der Behandlung der Gefangenen eintreten sollte; die Verhältnisse in Kurume sind im höchsten Grade beunruhigend.

Um 2 Uhr 45 Minuten verließ ich das Lager, um mich nach Fukuoka zu begeben.

Karten vom Lager und einen Sonderbericht über den Fall des Gefangenen Walter Strempel, von dem ich bereits gesprochen habe, füge ich hier bei.


Der Gefangene Walter Strempel, der sich jetzt im Gefangenenlager in Kurume befindet, nimmt unter der folgenden Begründung den Schutz der Amerikanischen Botschaft für sich in Anspruch.

Er behauptet, daß er im Jahre 1912 nach Amerika gekommen und als Anstreicher in New Jersey tätig gewesen sei. Beim Ausbruch des gegenwärtigen Krieges, Anfang August 1914, habe er sich als deutscher Untertan beim deutschen Generalkonsulat in New York eintragen lassen. Am 3. November 1914 sei er in New York bei der Kompanie G des 15. Infanterie-Regiments der Vereinigten Staaten eingetreten, habe sich dann mit seinem Regiment nach Manila begeben und sei dort bis zum Februar 1915 geblieben. Dann habe er seine Entlassung genommen und einen Platz auf einem Schiff nach San Francisco belegt in der Absicht, dort seinem früheren Handwerk wieder nachzugehen. Beim Anlegen des Schiffes in Nagasaki sei er an Land gegangen, habe sich dort einen Rausch angetrunken und sei von den japanischen Behörden festgenommen worden, da sie deutsche Papiere bei ihm gefunden hätten. Er sei damals zu bezecht gewesen, um beim Amerikanischen Konsul Einspruch zu erheben, später aber habe er dann aus zu großer Furcht vor etwaiger Bestrafung nicht versucht, sich mit der Amerikanischen Botschaft in Verbindung zu setzen. Nach kurzer Zeit sei er in das Gefangenenlager zu Kurume überführt worden, wo er seitdem gefangen gehalten werde.

Der Gefangene Strempel gibt an, daß er sich unter dem falschen Namen Jack Smith habe anwerben lassen, weigerte sich aber, mir eine andere Erklärung dafür zu geben, als daß es aus persönlichen Gründen geschehen sei. Er spricht ein ausgezeichnetes Englisch, fast ohne fremdländischen Klang. Ich teilte dem Gefangenen mit, daß ich seine Beschwerde ausführlich dem Botschafter zur Entscheidung vortragen würde.
 

Anmerkungen

1.  Eine Elle entspricht cm.

2.  Bei den Offizieren handelt es sich um und

3.  Die Identität des Offiziers ist nicht bekannt.

4.  Die Identität des Kranken ist nicht bekannt.

5.  Die Identität der Invaliden ist nicht bekannt.

6.  Die Identität des Offiziers ist nicht bekannt.

7.  Die Identität des Soldaten ist nicht bekannt.
 

©  Hans-Joachim Schmidt
Zuletzt geändert am .