Tsingtau und Japan 1914 bis 1920
Historisch-biographisches Projekt


Nachkriegszeit

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Entlassung der Japan-Gefangenen (Gliederungsentwurf)
 

INHALT

  1. Vorzeitige Entlassungen
      Einige Gefangene kamen unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss einer vorzeitigen Entlassung:
      Gefangene, die auf Seiten Frankreichs oder Italiens kämpfen wollten, Gefangene aus den abgetretenen Gebieten Elsaß-Lothringen, Eupen-Malmedy und Posen-Westpreußen (sofern sie nicht Deutsche bleiben wollten), aus Abstimmungsgebieten (Schleswig, Oberschlesien) sowie Gefangene mit Wohnsitz im Gebiet der Nachfolgestaaten der österreich-ungarischen Doppelmonarchie (sofern sie nicht Österreicher oder Ungarn bleiben wollten).  
  2. Reisevorbereitungen 1919
    1. Erst nach Unterzeichnung des Versailler Vertrags konnte ernstlich damit begonnen werden, Details des Heimtransports der verbliebenen Gefangenen zu klären. Manche, vor allem technisch vorgebildete, Gefangene hatten Beschäftigungsangebote aus Japan, aus Niederländisch-Indien usw. erhalten und konnten nun für diese oder für die Rückkehr nach Deutschland oder für andere Reiseziele optieren.  
  3. Heimreise 1920 (Übersicht)
    1. Wer sich für die sofortige Rückkehr nach Deutschland entschieden hatte, wurde ab Ende Dezember für eines der gecharteten Transportschiffe eingeteilt. Die später eingesetzten Schiffe nahmen auch viele der noch in China Internierten/Gefangenen auf.
       

 

©  Hans-Joachim Schmidt
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